Gesunde Zähne tragen zu einem strahlenden Lächeln bei und wirken sich positiv auf Lebensqualität sowie allgemeinen Gesundheitszustand aus. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt bei bestimmten zahnärztlichen oder kieferorthopädischen Behandlungen zwar einen Teil der Kosten, häufig bleibt jedoch ein erheblicher Eigenanteil für die Patientin bzw. den Patienten bestehen. Der zusätzliche Versicherungsschutz im Rahmen einer Zahnzusatzversicherung reduziert die Kosten für Behandlungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden.
Leistungen sind tarifabhängig
Wer sich für eine Zahnzusatzversicherung interessiert, sollte bei der Auswahl besonders auf Leistungsumfang und Erstattungshöhe achten. Die Versicherungsleistungen sind tarifabhängig geregelt. Sie umfassen unter anderem Zuschüsse zu Mundhygienesitzungen, Kostenbeteiligungen bei kieferorthopädischen Leistungen (z. B. Zahnspangen) oder Kostenerstattungen für Füllungen, Implantate, Brücken und Prothesen.
Gut zu wissen
Einige Versicherungen legen Jahreshöchstgrenzen für Erstattungen fest, sehen Wartezeiten bis zum Leistungsanspruch vor oder bieten Sofortleistungen an. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Anbieter sowie dem gewählten Tarif und hängt zusätzlich vom Alter und Gesundheitszustand der Versicherten bzw. des Versicherten ab.
Eine Zahnzusatzversicherung kann die Kosten für hochwertige Zahnarztleistungen senken, sofern die zahnärztlichen Maßnahmen medizinisch notwendig sind. Hat der Zahnarzt eine Behandlung bereits angeraten oder begonnen, übernimmt die Versicherung diese Kosten in der Regel nicht mehr.
Stand: 24. Februar 2026


