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STEUERN: Kinderbetreuungs-Zuschuss

Es gibt die Möglichkeit, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern einen Zuschuss zur Kinderbetreuung dazuzahlen. ...mehr

RECHT: Ausstattung des Arbeitsplatzes

Für die Ausstattung eines Arbeitsplatzes gibt es verbindliche Regelungen. ...mehr

GELD: Kreditkarte: Zahlt sie sich aus?

In den USA ginge es nicht mehr ohne, auch in Europa erfreut sie sich immer größerer Beliebtheit. ...mehr

VERSICHERUNG: Mehrfachversicherung – doppelt gemoppelt?

Mehrfachversicherungen in der Pensions- oder Krankenversicherung möglich! ...mehr

STEUERN: Kinderbetreuungs-Zuschuss

Kinderbetreuung

Es gibt die Möglichkeit, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern einen Zuschuss zur Kinderbetreuung dazuzahlen. Dieser (bis zu 500 € im Jahr) wird dann steuerfrei behandelt. Dafür gibt es bestimmte Voraussetzungen: Der Zuschuss gilt als steuerfrei, wenn dem Arbeitnehmer der Kinderabsetzbetrag zusteht und das Kind am Anfang des Kalenderjahres das 11. Lebensjahr noch nicht erreicht hat. Er wird direkt an die institutionelle Kinderbetreuungseinrichtung oder eine pädagogisch qualifizierte Person überwiesen. Für den Arbeitgeber ist der Zuschuss nur steuerfrei, wenn wirklich alle Arbeitnehmer, die die Voraussetzungen erfüllen, diesen Vorteil gewährt bekommen.

Formular L35

Wenn Ihr Arbeitgeber diesen Kinderbetreuungs-Zuschuss anbietet, müssen Sie das Formular L35 ausfüllen (zum Formular ). Das ist eine schriftliche Erklärung mit der Sie bestätigen, dass Ihnen der Kinderabsetzbetrag zusteht und dass Sie von keinem anderen Arbeitgeber einen derartigen Zuschuss erhalten. Achtung: Sollten diese Voraussetzungen wegfallen, müssen Sie dies unverzüglich (innerhalb eines Monats) Ihrem Arbeitgeber melden!

Stand: August 2010

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