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Kleinlastkraftwagen

Kleinlastkraftwagen gemäß § 3 der Verordnung aus 2002

Es handelt sich hiebei um Fahrzeuge, die ab dem Jahr 2002 aufgrund der Verordnung BGBl. II Nr. 193/2002 unter Bedachtnahme auf die Entscheidung des EuGH vom 8. Jänner 2002, RS C-409/99, als vorsteuerabzugsberechtigte Kleinlastkraftwagen anerkannt wurden. Fahrzeuge, die schon unter dem Punkt Kastenwagen angeführt sind, sind unverändert vorsteuerabzugsberechtigt.

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Stand: 20. März 2012

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