Anmerkung: Es gelten längere Fristen, wenn Sie durch einen STB vertreten werden!
Steuerart | Abgabeform | Frist |
---|---|---|
Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer- und Feststellungserklärung | auf Papier | 30.4. des Folgejahres |
Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer- und Feststellungserklärung | FinanzOnline | 30.6. des Folgejahres |
Arbeitnehmerveranlagung | Pflichtveranlagung | 30.6. des Folgejahres, in manchen Fällen der Veranlagung gilt der 30.9. des Folgejahres |
Arbeitnehmerveranlagung | Antrag | 5 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, für das der Antrag eingebracht wird |
Werbeabgabe | auf Papier | 31.3. des Folgejahres |
Lfd. Entrichtung Kfz Steuer | 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November | |
Kfz Steuer Jahreserklärung | auf Papier | 31.3. des Folgejahres |