Für Kinder, für die einer Steuerpflichtigen bzw. einem Steuerpflichtigen Familienbeihilfe gewährt wird, steht im Wege der gemeinsamen Auszahlung mit der Familienbeihilfe ein Kinderabsetzbetrag von monatlich € 67,80 (Wert 2024) zu.
Für Kinder, für die einer Steuerpflichtigen bzw. einem Steuerpflichtigen Familienbeihilfe gewährt wird, steht im Wege der gemeinsamen Auszahlung mit der Familienbeihilfe ein Kinderabsetzbetrag von monatlich € 67,80 (Wert 2024) zu.