Für Unternehmer - Steuern und SV
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Kinderabsetzbeträge

Für Kinder, für die einer Steuerpflichtigen bzw. einem Steuerpflichtigen Familienbeihilfe gewährt wird, steht im Wege der gemeinsamen Auszahlung mit der Familienbeihilfe ein Kinderabsetzbetrag von monatlich € 67,80 (Wert 2024) zu.

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