Mankogelder
siehe Fehlgelder
Mitgliedsbeiträge
Musikinstrumente
Für Musikinstrumente, die als Arbeitsmittel der Berufsausübung dienen, ist ein Abzug als Werbungskosten möglich.
siehe Fehlgelder
Für Musikinstrumente, die als Arbeitsmittel der Berufsausübung dienen, ist ein Abzug als Werbungskosten möglich.