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Versicherung: Was leistet eine Hundekrankenversicherung?

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Geld: So sparen Sie Geld beim Tanken

Seit mehreren Monaten sind Spritpreise so hoch wie noch nie und das macht Autofahren fast nicht mehr leistbar. Wo und wann ist Tanken am günstigsten? Zu welcher Tageszeit und an welchem Wochentag ist der Sprit billiger? Die nachfolgenden Tipps & Tricks zeigen Ihnen, wie Sie auch in Zeiten wie diesen beim Tanken sparen können. ...mehr

Steuern: Wie wurde die Steuergutschrift bei geringem Einkommen erhöht?

Auch wenn man bei geringem Einkommen gar keine Einkommensteuer bezahlt hat, ist in bestimmten Fällen eine Steuergutschrift im Zuge der Veranlagung möglich – dies wird als Negativsteuer bzw. SV-Rückerstattung bezeichnet. ...mehr

Steuern: Wie wurde die Steuergutschrift bei geringem Einkommen erhöht?

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Auch wenn man bei geringem Einkommen gar keine Einkommensteuer bezahlt hat, ist in bestimmten Fällen eine Steuergutschrift im Zuge der Veranlagung möglich – dies wird als Negativsteuer bzw. SV-Rückerstattung bezeichnet. Durch die Steuerreform 2022 wurden einige Werte rückwirkend ab 2021 erhöht.

Ist die Einkommensteuer nach Anwendung des Tarifs, nach Abzug des Familienbonus Plus (maximal in Höhe der bestehenden Steuer) und nach Berücksichtigung der weiteren Absetzbeträge negativ, so ist der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag inklusive der Kinderzuschläge gutzuschreiben.

Arbeitnehmer, die aufgrund ihres geringen Einkommens keine Einkommensteuer zahlen, bekommen bis zu 55 % (erhöhter Wert ab 2021) von bestimmten Werbungskosten zurück. Dazu zählen insbesondere die Beiträge zur Pflichtversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung. Die Gutschrift beträgt max. € 400,00 pro Jahr. Pendler erhalten max. € 500,00 pro Jahr. Hat man Anspruch auf den Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag, ist der maximale Betrag dieser SV-Rückerstattung um € 650,00 (erhöhter Wert ab 2021) zu erhöhen.

Pensionisten, die keine Lohn- bzw. Einkommensteuer bezahlen und Anspruch auf den Pensionistenabsetzbetrag haben, erhalten vom Finanzamt eine Gutschrift von 80 % (erhöhter Wert ab 2021) der Sozial­ver­sicherungsbeiträge – maximal € 550,00 (erhöhter Wert ab 2021).

Stand: 07. März 2022

Bild: rogerphoto - stock.adobe.com

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