Aktuelles - Steuernews für Klienten
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Was ist zum Thema Steuern im Regierungsprogramm 2020-2024 vorgesehen?

Im Regierungsprogramm 2020-2024 sind unter anderem auch die geplanten Änderungen im Bereich Steuern dargestellt. ...mehr

Was gibt es Neues bei den Steuern zum Jahresbeginn?

Der Jahresbeginn bringt eine Fülle von steuerlichen Änderungen. ...mehr

Was ändert sich ab 2020 bei der Meldung des wirtschaftlichen Eigentümers?

Die Identität der wirtschaftlichen Eigentümer war auch bisher schon einmal jährlich festzustellen und bei Änderungen entsprechend neu zu melden. ...mehr

Keine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung ohne Abgabe einer Zusammenfassenden Meldung!

Wie bereits berichtet, wurden die materiell-rechtlichen Voraussetzungen hinsichtlich der Steuerbefreiung von innergemeinschaftlichen Lieferungen ab 2020 erweitert. ...mehr

Wie ist der Sachbezug für KFZ mit geringen CO2-Emissionen für 2020 geregelt?

Besteht für einen Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein Firmen-Kfz privat zu nutzen, so ist grundsätzlich ein Sachbezug von 2 % der Anschaffungskosten zu versteuern. ...mehr

Platz schaffen im Regal: Wie lange müssen Unterlagen aufbewahrt werden?

Grundsätzlich müssen Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere entsprechend der Bundesabgabenordnung sieben Jahre lang aufbewahrt werden. ...mehr

GSVG-Sozialversicherungswerte für 2020

Werte für Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung. ...mehr

Wie lauten Ihre guten Vorsätze für Ihr Unternehmen?

Der Jahreswechsel ist traditionell die Zeit der guten Vorsätze. ...mehr

Wie ist der Sachbezug für KFZ mit geringen CO2-Emissionen für 2020 geregelt?

Illustration

Besteht für einen Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein Firmen-Kfz privat zu nutzen, so ist grundsätzlich ein Sachbezug von 2 % der Anschaffungskosten (einschließlich Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe), maximal € 960,00 monatlich, als Vorteil aus dem Dienstverhältnis zu versteuern. Für Kraftfahrzeuge mit einem geringen CO2-Emissionswert sind jedoch nur 1,5 % bzw. maximal € 720,00 anzusetzen. In einer eigenen Info weist nun das BMF darauf hin, was bei Anschaffungen in 2020 gilt:

Erstzulassung des Pkw bis zum 31.3.2020

Es gilt die Grenze bei 118 g CO2/km bezogen auf das NEFZ-Prüfverfahren (alte Sachbezugswerteverordnung).

Erstzulassung des Pkw ab dem 1.4.2020

Ist der WLTP-Emissionswert im Typen- bzw. Zulassungsschein ausgewiesen, gilt die neue Grenze von 141 g CO2/km (neue Sachbezugswerteverordnung).Ist der WLTP-Emissionswert im Typen- bzw. Zulassungsschein NICHT ausgewiesen, gilt die Grenze von 118 g CO2/km entsprechend der alten Sachbezugswerteverordnung.

Stand: 19. Dezember 2019

Bild: Rasulov - stock.adobe.com

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