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Was ist neu an den FAQ zum Corona-Verlustersatz?

Einige der wesentlichen Neuerungen haben wir nachstehend für Sie zusammengefasst. ...mehr

Welche Neuerungen bringt die fünfte Phase der Corona-Kurzarbeit?

Die vierte Phase der Corona-Kurzarbeit läuft mit 30.6.2021 aus. ...mehr

Welche Corona-Unterstützungsleistungen werden verlängert?

Die wesentlichen Anpassungen haben wir für Sie in diesem Beitrag zusammengefasst. ...mehr

Ab wann gelten die neuen gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeiter?

Der Stichtag für das Inkrafttreten der neuen Kündigungsfristen und –termine für Arbeiter wird ein weiteres Mal verschoben. ...mehr

Wird das Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeiter nochmals verschoben?

Ein entsprechender Antrag liegt dem Nationalrat zur Beschlussfassung vor. ...mehr

Wie haben sich die Richtlinien zur Investitionsprämie geändert?

Neben der Aufstockung des Budgets hat der Nationalrat kürzlich auch Änderungen für die Investitionsprämie beschlossen ...mehr

Welche neuen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen gelten für das Homeoffice?

Die Arbeit im Homeoffice ist in vielen Unternehmen inzwischen zur Normalität geworden. ...mehr

Welche umsatzsteuerrechtlichen Regeln gelten ab 1.7.2021 für Online-Plattformen?

Die inzwischen in nationales Recht umgesetzte E-Commerce-Richtlinie sieht unter anderem eine Neuregelung des Versandhandels über Online-Plattformen in der Umsatzsteuer vor. ...mehr

Steuern & SV-Beiträge: Wie sehen die Ratenzahlungsmodelle ab 30. Juni aus?

Überwiegend COVID-19-bedingte Abgabenrückstände können in angemessenen Raten in zwei Phasen über die Dauer von längstens 36 Monaten entrichtet werden. ...mehr

Vorsteuererstattung aus Drittländern für 2020 bis 30.6. beantragen!

Österreichische Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können sich unter bestimmten Voraussetzungen auch Vorsteuern, die außerhalb Österreichs angefallen sind, erstatten lassen. ...mehr

Wie ist die Kostenübernahme von Öffi-Tickets ab 1. Juli steuerlich begünstigt?

Ab 01.07.2021 kann ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte steuerfrei zur Verfügung stellen oder die entsprechenden Kosten steuerfrei ersetzen. ...mehr

Wie kommt man mit Fragen zu kreativen Lösungen?

Brainstorming ist eine bewährte Methode, um möglichst viele Lösungsansätze für ein Problem zusammenzutragen. ...mehr

Welche neuen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen gelten für das Homeoffice?

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Die Arbeit im Homeoffice ist in vielen Unternehmen inzwischen zur Normalität geworden. Der Gesetzgeber hat nunmehr auch arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Regelungen im Zusammenhang mit dem Homeoffice geschaffen, deren Eckpunkte wir für Sie zusammengefasst haben.

Begriffsbestimmung

Der Begriff Homeoffice erhält erstmals eine gesetzliche Definition. Homeoffice ist gegeben, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung regelmäßig in der eigenen Wohnung erbringt. Darunter fallen auch ein Nebenwohnsitz und die Wohnung eines nahen Angehörigen oder Lebensgefährten, nicht aber öffentliche Orte (z. B. ein Coworking Space).

Das Kriterium der Regelmäßigkeit dient der Abgrenzung von einer bloß fallweisen Arbeitsleistung in der Wohnung des Arbeitnehmers. Liegt keine regelmäßige Beschäftigung vor, greifen bestimmte Regelungen (z. B. Bereitstellung der notwendigen digitalen Arbeitsmittel) nicht.

Homeoffice nach Vereinbarung

Die Beschäftigung im Homeoffice muss zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart werden. Die Vereinbarung muss zu Beweiszwecken schriftlich abgeschlossen werden und kann aus einem wichtigen Grund (z. B. wesentliche Änderung der betrieblichen Erfordernisse oder der Wohnsituation des Arbeitnehmers) von beiden Seiten unter Einhaltung einer einmonatigen Frist zum jeweils Letzten eines Kalendermonats aufgelöst werden. Zudem kann die Vereinbarung auch eine Befristung oder besondere Kündigungsbestimmungen enthalten.

Die Rahmenbedingungen der Arbeit im Homeoffice können in Betrieben mit einem Betriebsrat auch Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein, in der insbesondere die Bereitstellung digitaler Arbeitsmittel (einschließlich Regelungen über deren private Nutzung), ein Rückkehrrecht aus dem Homeoffice und der (pauschale) Kostenersatz bei Verwendung eigener digitaler Arbeitsmittel geregelt werden können:

Bereitstellen der notwendigen digitalen Arbeitsmittel

Bei regelmäßiger Arbeit im Homeoffice muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die dafür notwendigen digitalen Arbeitsmittel (beispielsweise Computer, Software, Datenverbindung und Mobiltelefon) zur Verfügung stellen.

Davon abweichend kann durch Einzel- oder Betriebsvereinbarung aber auch vereinbart werden, dass der Arbeitnehmer eigene digitale Arbeitsmittel nutzt und der Arbeitgeber die angemessenen und erforderlichen Kosten ersetzt. Diese Kosten können dabei auch pauschal abgegolten werden.

Weitere Regelungen

Weiters gilt für die Arbeit im Homeoffice unter anderem:

  • Zahlreiche arbeitsrechtliche Regelungen, wie z. B. zur Arbeitszeit und Arbeitsruhe, zur Haftung des Arbeitnehmers und zum Arbeitnehmerschutz, gelten teilweise in angepasster Form, auch im Homeoffice.
  • Für Zwecke der gesetzlichen Unfallversicherung gilt ein Unfall, der in einem zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit einer unfallversicherungspflichtigen Beschäftigung steht, auch dann als Arbeitsunfall, wenn er sich im Homeoffice ereignet. Ebenso sind Unfälle bei der Befriedigung lebenswichtiger Bedürfnisse und den dafür notwendigen Wegen in der Nähe der Wohnung (z. B. Kauf eines Mittagessens im Supermarkt) grundsätzlich auch bei der Arbeit im Homeoffice geschützte Arbeitsunfälle.
  • Der Wert der vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten digitalen Arbeitsmittel oder eine ersatzweise ausbezahlte Homeoffice-Pauschale sind auch in der Sozialversicherung beitragsfrei gestellt.

Inkrafttreten

Diese neuen Homeoffice-Regelungen sind mit 01.04.2021 in Kraft getreten.

Stand: 27. Mai 2021

Bild: Chaay_tee - stock.adobe.com

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