Aktuelles - Steuernews für Klienten
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Was ist neu an den FAQ zum Corona-Verlustersatz?

Einige der wesentlichen Neuerungen haben wir nachstehend für Sie zusammengefasst. ...mehr

Welche Neuerungen bringt die fünfte Phase der Corona-Kurzarbeit?

Die vierte Phase der Corona-Kurzarbeit läuft mit 30.6.2021 aus. ...mehr

Welche Corona-Unterstützungsleistungen werden verlängert?

Die wesentlichen Anpassungen haben wir für Sie in diesem Beitrag zusammengefasst. ...mehr

Ab wann gelten die neuen gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeiter?

Der Stichtag für das Inkrafttreten der neuen Kündigungsfristen und –termine für Arbeiter wird ein weiteres Mal verschoben. ...mehr

Wird das Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeiter nochmals verschoben?

Ein entsprechender Antrag liegt dem Nationalrat zur Beschlussfassung vor. ...mehr

Wie haben sich die Richtlinien zur Investitionsprämie geändert?

Neben der Aufstockung des Budgets hat der Nationalrat kürzlich auch Änderungen für die Investitionsprämie beschlossen ...mehr

Welche neuen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen gelten für das Homeoffice?

Die Arbeit im Homeoffice ist in vielen Unternehmen inzwischen zur Normalität geworden. ...mehr

Welche umsatzsteuerrechtlichen Regeln gelten ab 1.7.2021 für Online-Plattformen?

Die inzwischen in nationales Recht umgesetzte E-Commerce-Richtlinie sieht unter anderem eine Neuregelung des Versandhandels über Online-Plattformen in der Umsatzsteuer vor. ...mehr

Steuern & SV-Beiträge: Wie sehen die Ratenzahlungsmodelle ab 30. Juni aus?

Überwiegend COVID-19-bedingte Abgabenrückstände können in angemessenen Raten in zwei Phasen über die Dauer von längstens 36 Monaten entrichtet werden. ...mehr

Vorsteuererstattung aus Drittländern für 2020 bis 30.6. beantragen!

Österreichische Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können sich unter bestimmten Voraussetzungen auch Vorsteuern, die außerhalb Österreichs angefallen sind, erstatten lassen. ...mehr

Wie ist die Kostenübernahme von Öffi-Tickets ab 1. Juli steuerlich begünstigt?

Ab 01.07.2021 kann ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte steuerfrei zur Verfügung stellen oder die entsprechenden Kosten steuerfrei ersetzen. ...mehr

Wie kommt man mit Fragen zu kreativen Lösungen?

Brainstorming ist eine bewährte Methode, um möglichst viele Lösungsansätze für ein Problem zusammenzutragen. ...mehr

Welche umsatzsteuerrechtlichen Regeln gelten ab 1.7.2021 für Online-Plattformen?

Illustration

Die inzwischen in nationales Recht umgesetzte E-Commerce-Richtlinie sieht unter anderem eine Neuregelung des Versandhandels über Online-Plattformen in der Umsatzsteuer vor. Ursprünglich war ein Inkrafttreten mit 1.1.2021 vorgesehen. Coronabedingt werden die neuen Regelungen nun aber erst ab 1.7.2021 gelten.

Einfuhr-Versandhandel über elektronische Online-Plattformen

Wird ein Liefergeschäft nicht direkt, sondern über eine Online-Plattform (z. B. Amazon oder shöpping.at) abgewickelt, dann wird der Betreiber dieser Plattform so behandelt, als hätte er die Waren selbst vom Lieferanten erworben und im eigenen Namen wieder veräußert. Der Betreiber der Plattform wird somit selbst zum Steuerschuldner der Umsatzsteuer und hat damit entsprechende Aufzeichnungs- und Meldepflichten zu beachten, wenn

  • es sich um Lieferungen innerhalb der EU durch einen nicht in der EU niedergelassenen Unternehmer an einen Endverbraucher (Nichtunternehmer) handelt und
  • es sich um Einfuhr-Versandhandelsumsätze handelt, bei denen der Einzelwert je Sendung € 150,00 nicht übersteigt.

Die Steuerschuld entsteht mit Ablauf des Monats, in dem die Zahlung angenommen wurde. Dies gilt sowohl für die Lieferung an die Plattform als auch für die Lieferung durch den Plattformbetreiber an den Endkunden. Für Warenlieferungen über die Plattform an Unternehmer oder für Dienstleistungen wird der Betreiber der Plattform hingegen nicht zum Steuerschuldner.

Abfuhr der Umsatzsteuer

Ab 1.7.2021 besteht, abhängig von der Ausgestaltung der Transaktion und der Ansässigkeit des Steuerpflichtigen, die technische Möglichkeit, die Umsatzsteuer für sämtliche EU-Mitgliedstaaten zentral an ein Finanzamt abzuführen („EU-One-Stop-Shop“ – EU-OSS), oder sich im Rahmen des Einfuhr-Versandhandels bei Sendungen unter € 150,00 in nur einem Mitgliedstaat umsatzsteuerlich zu erfassen und dort die Steuer über den „Import-One-Stop-Shop“ (IOSS) zu erklären und abzuführen.

Aufzeichnungspflichten für Plattform-Betreiber

Wird der Betreiber der Plattform zum Steuerschuldner, so treffen diesen die allgemeinen umsatzsteuerlichen Aufzeichnungspflichten.

Darüber hinaus bestehen spezielle Aufzeichnungspflichten für Plattformbetreiber ohne Steuerschuldnerschaft, die andere dabei unterstützen, Lieferungen oder Dienstleistungen an Konsumenten zu erbringen.

Erforderliche Nachweise

Um bestehende Sorgfaltspflichten in Zusammenhang mit Versandhandelsumsätzen nicht zu verletzen, muss ein Plattformbetreiber zahlreiche Nachweise von seinen Lieferanten beibringen. Welche Nachweise das konkret sind, hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles ab. Bitte nehmen Sie im Zweifel steuerliche Beratung in Anspruch, um eventuelle Verstöße und eine damit verbundene steuerliche Haftung zu vermeiden!

Stand: 27. Mai 2021

Bild: Grispb - stock.adobe.com

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