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Achtung ab 1. März PKW Sachbezug € 720,00

Mit 1. März 2014 wird die Höchstgrenze für den PKW Sachbezug auf € 720,00 monatlich erhöht. ...mehr

Neu: UID-Nummer auch bei Inlandserwerben überprüfen?

Durch den Umsatzsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2013 ist es zu einer wesentlichen Änderung bei Inlandslieferungen gekommen. ...mehr

Was muss in einer Rechnung stehen?

Wenn auf einer Rechnung die gesetzlichen Rechnungsmerkmale nicht vorhanden sind, steht das Recht auf Vorsteuerabzug nicht zu. ...mehr

Dürfen neben einem Berufsausgabenpauschale noch andere Werbungskosten angesetzt werden?

Ausgaben, die in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen ...mehr

Ist eine Versteigerung für einen guten Zweck steuerlich gesehen eine Spende?

Um mehr Geld für einen guten Zweck zu sammeln, wird auf Charity-Veranstaltungen häufig eine Versteigerung durchgeführt. ...mehr

Recht auf Vorsteuerabzug trotz Einlösen eines Gutscheins?

Beim Salzburger Steuerdialog wurde die Frage der Einlösung von Gutscheinen diskutiert. ...mehr

Warum sollte eine Homepage regelmäßig erneuert werden?

Nach wenigen Jahren haben alle Internet-Browser unzählige Updates hinter sich. ...mehr

Ist eine Versteigerung für einen guten Zweck steuerlich gesehen eine Spende?

Holzhammer

Um mehr Geld für einen guten Zweck zu sammeln, wird auf Charity-Veranstaltungen häufig eine Versteigerung durchgeführt. Die Gegenstände, die versteigert werden sollen, werden von Prominenten oder Künstlern zur Verfügung gestellt.

Wie wird das Zurverfügungstellen der Gegenstände bzw. der Kauf steuerlich behandelt?

Spenden sind steuerlich entweder als Betriebsausgabe oder als Sonderausgabe absetzbar, und zwar, wenn sie geleistet werden an:

  • einen begünstigten Spendenempfänger, der in der Liste des BMF aufscheint oder
  • eine Organisation, die ausdrücklich im Gesetz erwähnt wird

und 10 % des laufenden Gewinns bzw. der Einkünfte nicht übersteigen.

Bei Versteigerungen auf Charity-Veranstaltungen ist davon auszugehen, dass der gesamte Vorgang als Spende zu sehen ist, die von zwei verschiedenen Personen erbracht wird. Das sind:

  • Die Person, die den Gegenstand, der versteigert wird, zur Verfügung stellt.
  • Die Person, die diese Sachspende gegen Zahlung eines Geldbetrages erwirbt. In der Regel ist der gezahlte Betrag höher als der gemeine Wert der Sachspende.

Die begünstigte Organisation erhält eine Spende in Höhe des gezahlten Geldbetrages. Dieser stellt insgesamt eine abzugsfähige Spende dar. Sie ist aber auf zwei Spender aufzuteilen. Die Aufteilung ist dabei nach dem Wertverhältnis der Leistung der beiden Spender zu bemessen.

Der Sachspender kann den gemeinen Wert der Sache, wenn es sich um einen Gegenstand des Betriebsvermögens handelt, als Spende geltend machen. Der Erwerber kann den Betrag als Spende geltend machen, der den gemeinen Wert der Sachspende übersteigt. Kann der gemeine Wert der Sachspende nicht ohne großen Aufwand ermittelt werden, bestehen keine Bedenken, wenn die insgesamt von der Organisation erzielte Spende im Verhältnis 50:50 auf beide Spender aufgeteilt wird.

Die Spendenorganisation hat beiden Spendern eine Spendenbestätigung über ihre Spende auszustellen. Beide Spender müssen mit dem Spendenbetrag in dieser Bestätigung enthalten sein.

Stand: 06. Februar 2014

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