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Ausgabe:

Steuerspar-Checkliste 2013

Vor dem Jahreswechsel ist die Arbeitsbelastung bei jedem sehr groß. ...mehr

Wie soll ich mich verhalten, wenn die Finanzpolizei vor der Tür steht?

Die Finanzpolizei (FINPOL) ist eine Sondereinheit gegen Sozial- und Steuerbetrug. ...mehr

Was versteht man unter Grundaufzeichnungen?

Das Führen der Aufzeichnungen sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen. ...mehr

Voraussichtliche Sozialversicherungswerte 2014

Grenzbeträge zum AV-Beitrag bei geringem Einkommen ...mehr

E-Card-Gebühr

Ab heuer wird das Entgelt jährlich mit der aktuellen Aufwertungszahl angepasst. ...mehr

Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen für 2014

Werden Unterhaltsleistungen für ein nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen angehöriges Kind gezahlt, kann ein Unterhaltsabsetzbetrag geltend gemacht werden. ...mehr

Wann ist der richtige Zeitpunkt, um das neue Jahr zu planen?

Wir nähern uns mit Riesenschritten dem neuen Jahr. ...mehr

Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen für 2014

Blonder Junge

Werden Unterhaltsleistungen für ein nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen angehöriges Kind gezahlt, kann ein Unterhaltsabsetzbetrag geltend gemacht werden.

Der Unterhaltsabsetzbetrag beträgt:

  • für das 1. Kind € 29,20 p.m.
  • für das 2. Kind € 43,80 p.m.
  • für jedes weitere Kind 58,40 p.m.

Wenn keine vertragliche, gerichtliche oder behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung erfolgt ist, wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann zuerkannt,

  • wenn der vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nachgekommen wurde

und

  • wenn die Regelbedarfssätze nicht unterschritten wurden.
Altersgruppe Euro
0–3 Jahre € 194,00
3–6 Jahre € 249,00
6–10 Jahre € 320,00
10–15 Jahre € 366,00
15–19 Jahre € 431,00
19–20 Jahre € 540,00

Stand: 10. Oktober 2013

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