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3. Schritt: EU-Betriebserlaubnis

Liegt für das Fahrzeug eine EU-Betriebserlaubnis vor, muss das Fahrzeug nicht mehr eigens in Österreich genehmigt werden. Nachgewiesen wird diese Genehmigung durch einen (ausländischen) Datenauszug, einen ausländischen Typenschein, eine ausländische Zulassungsbescheinigung oder ein COC-Papier. Die Daten müssen in die Genehmigungsdatenbank eingetragen sein. Das erledigt im Regelfall der Generalimporteur.

Das COC-Papier (Certificate of Conformity; italienisch Dichiarazione di Conformita oder Certificato di Conformita) ist eine Übereinstimmungserklärung. Sie bestätigt, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Auslieferung den Voraussetzungen für eine EU-Betriebserlaubnis entsprochen hat.

Wird ein Kraftfahrzeug ohne EU-Betriebserlaubnis importiert, ist eine Einzelgenehmigung oder unter gewissen Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung nötig.

Eine Einzelgenehmigung ist nur möglich, wenn die nötigen Bestätigungen vom österreichischen Generalimporteur zur Verfügung gestellt werden. Es sollte unbedingt vor Kaufabschluss anhand von Fahrgestell- und Motornummer bei der Prüfstelle oder durch den Generalimporteur geprüft werden, ob das Fahrzeug zulassungsfähig ist. Erfragen Sie außerdem beim Generalimporteur, ob und zu welchem Preis die Bestätigung erteilt wird (unter Umständen ist auch eine deutsche TÜV-Bestätigung möglich).

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