1. Schritt: Rechnung/Umsatzsteuer
Neu- oder Gebrauchtwagen?
Zuallererst ist festzustellen, ob es sich um einen Neu- oder Gebrauchtwagen handelt.
Ein Kfz gilt dann als neu, wenn zumindest einer der zwei nachfolgenden Punkte erfüllt ist:
- Die erste Inbetriebnahme bezogen auf den Zeitpunkt des Erwerbs liegt nicht mehr als sechs Monate zurück.
- Das Kfz hat nicht mehr als 6.000 Kilometer zurückgelegt.
Sind beide obigen Punkte erfüllt, liegt ein Neuwagen vor. In diesem Fall unterliegt der Kauf der österreichischen USt (= Bestimmungslandprinzip). Handelt es sich hingegen um einen Gebrauchtwagen, unterliegt der Kauf der USt des Verkäuferlandes (Ursprungslandprinzip).
Neuwagen
Rechnung
Der österreichische Private erhält das Fahrzeug im Rahmen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung (ig. Lieferung).
Wichtige Rechnungsmerkmale: Nettorechnung (kein USt-Ausweis) mit folgendem Hinweis: steuerfreie ig. Lieferung.
Umsatzsteuer
Der Private hat den Erwerb mit 20 % (österreichischer) USt im Wege der Einzelfahrzeugbesteuerung zu versteuern. Dazu ist die Steuererklärung NOVA 2 abzugeben.
Gebrauchtwagen
Rechnung/Umsatzsteuer
Beim Kauf eines Gebrauchtwagens zahlen Sie als Privatperson die Umsatzsteuer des Verkäuferlandes direkt beim ausländischen Händler. Damit ist weder in Österreich noch im Exportland umsatzsteuerlich etwas zu veranlassen.
Bei Gebrauchtwagen kann der Kfz-Händler (= gewerblicher Wiederverkäufer) als Verkäufer die Differenzbesteuerung vornehmen. In diesem Fall wird eine Nettorechnung (kein USt-Ausweis) mit dem Hinweis der Anwendung der Differenzbesteuerung ausgestellt.
Auch in diesem Fall ist umsatzsteuerlich für Sie alles erledigt.
2. Schritt: Überführung nach Österreich
Wie beim Ankauf durch den Unternehmer.
3. Schritt: Typisierung/Einzelgenehmigung
Wie beim Ankauf durch den Unternehmer.
4. Schritt: Normverbrauchsabgabe (NoVA)
Die NoVA ist bei jeder erstmaligen Zulassung in Österreich fällig. Sie ist beim Wohnsitzfinanzamt bereits vor der Zulassung zu bezahlen. Dazu muss das Steuerformular NOVA 2 ausgefüllt werden. Bemessungsgrundlage ist der Nettoverkaufspreis laut der ausländischen Rechnung. Der Steuersatz wird berechnet anhand der Gramm CO2/km.
Oldtimer unterliegen nicht der NoVA.
Definition Oldtimer im Regelfall:
- Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind und einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen und ohne wesentliche Änderungen in ihrem Originalzustand sind.
- Alle Fahrzeuge, die vor 1950 hergestellt worden sind.
- Jüngere Fahrzeuge, die von besonderer geschichtlicher Bedeutung sind.
5. Schritt: Zulassung
Wie beim Ankauf durch den Unternehmer.