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2. Schritt: Zulassung

Sie benötigen:

Amtlichen Lichtbildausweis, Antragsformular, Typenschein bzw. Bestätigung der Prüfstelle bzw. Einzelgenehmigung bzw. gültige Übereinstimmungserklärung, Kaufvertrag, Versicherungsbestätigung, Meldezettel, Finanzamtsbestätigung (Nova bezahlt). Hinweis zur Finanzamtsbestätigung: Die Bestätigung wird erst nach Bezahlung der vorläufigen NoVA ausgestellt.

Die Schritte der Überführung nach Österreich, Abfuhr der NoVA und der Typisierung werden in aller Regel durch den Leasinggeber durchgeführt.

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