Unabhängig davon, aus welchen Gründen die bzw. der Steuerpflichtige Blumengeschenke macht, können Aufwendungen dafür nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden.
Unabhängig davon, aus welchen Gründen die bzw. der Steuerpflichtige Blumengeschenke macht, können Aufwendungen dafür nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden.