Sofern es sich um Kranzspenden anlässlich verstorbener Klientinnen und Klienten oder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer handelt, können die Aufwendungen dafür abgezogen werden.
Sofern es sich um Kranzspenden anlässlich verstorbener Klientinnen und Klienten oder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer handelt, können die Aufwendungen dafür abgezogen werden.