Für Unternehmer - Buchhaltung
Für Unternehmer
Für Unternehmer

Öffentlicher Verwalter

Die Entlohnung des öffentlichen Verwalters einer Unternehmerin bzw. eines Unternehmens (z. B. Zwangsverwalter kraft behördlicher Anordnung) ist Ausgabe, auch wenn diese bzw. dieser zusätzlich Gesellschafterin bzw. Gesellschafter des (zwangsverwalteten) Unternehmens ist.

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