Die Kosten für eine Notarin bzw. einen Notar sind grundsätzlich laufende Betriebsausgaben, außer sie stehen in Zusammenhang mit der Anschaffung eines zu aktivierenden Wirtschaftsgutes.
Die Kosten für eine Notarin bzw. einen Notar sind grundsätzlich laufende Betriebsausgaben, außer sie stehen in Zusammenhang mit der Anschaffung eines zu aktivierenden Wirtschaftsgutes.