Für Unternehmer - Buchhaltung
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Spenden

Spenden sind als Betriebsausgabe unter bestimmten Voraussetzungen abzugsfähig, wenn sie:

Die Spenden dürfen unter anderem 10 % des Gewinns des aktuellen Wirtschaftsjahres, vor Berücksichtigung des Gewinnfreibetrages, nicht übersteigen.

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