Wechselt eine Steuerpflichtige bzw. ein Steuerpflichtiger beruflich veranlasst den Wohnort, so können die mit dem Umzug in Zusammenhang stehenden Kosten unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten geltend gemacht werden. Ein Umzug setzt die Aufgabe des bisherigen Wohnsitzes voraus.
Eine berufliche Veranlassung zum Umzug liegt z. B. in folgenden Fällen vor:
- der Arbeitnehmer wird vom Dienstgeber an einen anderen Dienstort versetzt
- der Arbeitnehmer ist zum Bezug einer Dienstwohnung verpflichtet
- der Arbeitnehmer tritt eine Anstellung außerhalb seines bisherigen Wohnortes an