Wenn mehrere Personen gemeinsam ein Unternehmen betreiben wollen, so können sie dies als Kapitalgesellschaft (wie zum Beispiel eine GmbH) oder Personengesellschaft.
Kapitalgesellschaft
Am häufigsten wird die GmbH gegründet. Der wesentliche Vorteil ist, dass keine Gesellschafterin bzw. kein Gesellschafter mit dem Privatvermögen haftet.
Flexible Kapitalgesellschaft
Diese Rechtsform kann in Anlehnung an das Aktienrecht möglichst flexibel gestaltet werden. Das GmbH-Gesetz gilt subsidiär.
Personengesellschaft
Egal, welche Form der Personengesellschaft gegründet wird, mindestens eine Gesellschafterin bzw. ein Gesellschafter haftet immer voll mit dem gesamten Privatvermögen. Die Gründung einer Personengesellschaft erfordert keinen notariell beglaubigten Vertrag. Gesetzlich wird auch kein Mindestkapital gefordert.