Für Unternehmer - Rechtsformgestaltung
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Worin besteht meine persönliche Haftung als Geschäftsführer einer GmbH?

Die Haftung der Geschäftsführerin bzw. des Geschäftsführers ist in einer Fülle von unterschiedlichen Gesetzen geregelt. Daher können wir hier nur die wichtigsten Haftungsfälle darstellen.

Der Geschäftsführer hat seine Arbeit mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auszuführen. Dies ist ein objektiver Maßstab – Unerfahrenheit und Unkenntnis schützen daher nicht.

Haftung des unternehmensrechtlichen Geschäftsführers

Gegenüber der Gesellschaft

Gegenüber der Gesellschaft haftet die Geschäftsführerin bzw. der Geschäftsführer z. B., wenn

Die Haftung des Geschäftsführers besteht grundsätzlich gegenüber der Gesellschaft. Wird allerdings ein Gesetz verletzt, das zum Schutz des Gesellschafters besteht, kommt es zu einer unmittelbaren Haftung der Geschäftsführer gegenüber den Gesellschaftern. Dies ist z. B. der Fall, wenn Rechnungslegungs- und Auskunftspflichten nicht eingehalten wurden.

Gegenüber Dritten und Gläubigern

Haftungsfragen treten z. B. auf bei:

Gegenüber Behörden

Eine persönliche Haftung gegenüber Behörden kann sich ergeben bei:

Im Gegensatz zum unternehmensrechtlichen Geschäftsführer ist der gewerberechtliche Geschäftsführer

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