Werden die Kosten für ein Kfz durch das Kilometergeld berücksichtigt, so kann die Autobahnvignette nicht mehr gesondert abgegolten werden. Ansonsten handelt es sich um einen abzugsfähigen Aufwand im Ausmaß der betrieblichen Nutzung.
Werden die Kosten für ein Kfz durch das Kilometergeld berücksichtigt, so kann die Autobahnvignette nicht mehr gesondert abgegolten werden. Ansonsten handelt es sich um einen abzugsfähigen Aufwand im Ausmaß der betrieblichen Nutzung.