Für Unternehmer - Steuern und SV
Für Unternehmer
Für Unternehmer

MNO

Miete

Mietzahlungen sind Betriebsausgaben, wenn sie in Zusammenhang mit betrieblich genutzten Wirtschaftsgütern stehen.

Mitgliedsbeiträge

Nachforderung von Steuern

Die Nachforderung von Lohnsteuer, Dienstgeber- und Sozialversicherungsbeiträgen sind als Betriebsausgabe absetzbar, und zwar in jenem Jahr, in dem die Vorschreibung bzw. in dem die Bezahlung erfolgt.

Nebenansprüche

Nebenansprüche (Abgabenerhöhungen, Verspätungszuschlag, im Verfahren auflaufende Kosten und Zwangs- und Ordnungsstrafen, Kosten der Ersatzvornahme, Nebengebühren wie Stundungszinsen, Aussetzungszinsen, Säumniszuschlag, Kosten des Vollstreckungs- und Sicherungsverfahrens) unterliegen der gleichen Regelung wie die zu Grunde liegende Steuer. Folglich hängt die Abzugsfähigkeit dieser Nebenansprüche von der Eigenschaft der Steuer – Betriebssteuer bzw. Personensteuer – ab.

Normverbrauchsabgabe (NoVA)

Die NoVA gehört zu den Anschaffungskosten. Im Wege der Abschreibung kommt es zu einer Berücksichtigung der NoVA als Betriebsausgabe.

Notarkosten

Die Kosten für eine Notarin bzw. einen Notar sind grundsätzlich laufende Betriebsausgaben, außer sie stehen in Zusammenhang mit der Anschaffung eines zu aktivierenden Wirtschaftsgutes.

Öffentlicher Verwalter

Die Entlohnung des öffentlichen Verwalters einer Unternehmerin bzw. eines Unternehmens (z. B. Zwangsverwalter kraft behördlicher Anordnung) ist Ausgabe, auch wenn diese bzw. dieser zusätzlich Gesellschafterin bzw. Gesellschafter des (zwangsverwalteten) Unternehmens ist.

Logo von Atikon Atikon Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich Work Work+43 732 611266 0 Fax+43 732 611266 20