Für Unternehmer - Steuern und SV
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Nachforderung von Steuern

Die Nachforderung von Lohnsteuer, Dienstgeber- und Sozialversicherungsbeiträgen sind als Betriebsausgabe absetzbar, und zwar in jenem Jahr, in dem die Vorschreibung bzw. in dem die Bezahlung erfolgt.

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