Steuerberatungskosten sind bei betrieblicher Veranlassung als Betriebsausgaben abzugsfähig. Ansonsten können Steuerberatungskosten als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt werden.
Steuerberatungskosten sind bei betrieblicher Veranlassung als Betriebsausgaben abzugsfähig. Ansonsten können Steuerberatungskosten als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt werden.