Für Unternehmer - Steuern und SV
Für Unternehmer
Für Unternehmer

Steuern

Personensteuern wie z. B. die Einkommensteuer sind nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig.

Im Gegensatz dazu gelten Betriebssteuern wie etwa die Grundsteuer, die für ein zum Betrieb gehöriges Grundstück bezahlt wird, oder die Kfz-Steuer für den Firmen-Pkw, als Betriebsausgaben.

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