Für Unternehmer - Steuern und SV
Für Unternehmer
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Versicherungen

Prämien für Sach- und Schadensversicherungen (z. B. Feuerversicherung, Einbruchsversicherung, Transportversicherung, Haftpflichtversicherung), die sich auf das Betriebsvermögen oder die Betriebsführung beziehen, sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.

Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung sind aufgrund des Zwangscharakters der Versicherung als Betriebsausgabe abzugsfähig.

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