Für Unternehmer - Steuern und SV
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3. Kirchenbeitrag

Hierbei handelt es sich um Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften. Die steuerliche Abzugsfähigkeit des Kirchenbeitrags ist begrenzt mit einem Höchstbetrag von € 400,00 jährlich. Höhere Beiträge können steuerlich nicht berücksichtigt werden.

Der Kirchenbeitrag muss obligatorisch sein. Die Kirche kann ihren Sitz auch im EU/EWR-Raum haben sie muss aber in Österreich anerkannt sein.

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