Zu Ihren Betriebseinnahmen gehören alle Zugänge in Geld oder Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind. Daher zählen nicht nur Ihre Einnahmen aus der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit, sondern auch z. B. Umsätze aus Hilfsgeschäften, wie etwa Verkäufe betriebszugehöriger Anlagen dazu.