Als Einkommen gilt in der Einkommensteuer der Gesamtbetrag der Einkünfte aus allen im Gesetz aufgezählten sieben Einkunftsarten unter Berücksichtigung des Verlustausgleichs, der sich aus einzelnen Einkunftsarten ergibt, abzüglich Sonderausgaben sowie außergewöhnlicher Belastungen.