Das österreichische Einkommensteuergesetz kennt sieben Einkunftsarten:
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus selbständiger Arbeit
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- sonstige Einkünfte
Nur solche Einkünfte, die in eine dieser sieben Einkunftsarten fallen, sind steuerpflichtig.
Da der Begriff „sonstige“ Einkünfte keine Auffanggröße darstellt, sondern ebenfalls nur bestimmte Tatbestände aufzählt, gibt es Einkünfte, die nicht der Einkommensteuer unterliegen. Dazu zählen etwa Spiel- und Lotteriegewinne oder der Finderlohn.