Für Unternehmer - Steuern und SV
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Fahrtkosten

Als Fahrtkosten können Sie die Kosten des gewählten Verkehrsmittels ansetzen (Aufwendungen für Auto, Bahnkarte, Flugticket, Taxi etc.). Verwenden Sie für Ihre betrieblich veranlasste Reise jedoch Ihren Privat-Pkw, können Sie das Kilometergeld zum Ansatz bringen, wenn Sie nicht mehr als 30.000 km im Jahr fahren. Wenn Sie mehr als 30.000 km pro Jahr fahren, können Sie das amtliche Kilometergeld für 30.000 km oder die tatsächlich nachgewiesenen Kosten für die gesamten betrieblichen Fahrten absetzen. Vergessen Sie in diesem Fall nicht, ein Fahrtenbuch mit allen erforderlichen Angaben zu führen: Pro gefahrenem Kilometer können Sie € 0,42 ansetzen. Das Kilometergeld deckt alle Kosten im Zusammenhang mit Ihrem Auto ab: Benzin, Reparaturen, Service, Versicherungen, Mitgliedsbeiträge, Abschreibungen, Leasingraten, Park- und Mautgebühren etc.

Wenn Ihr Auto zum Betriebsvermögen zählt, weil Sie es überwiegend betrieblich nutzen, müssen Sie alle Ausgabenbelege sammeln. Dann sind nämlich die tatsächlichen Kosten der Nutzung zu berücksichtigen. Wird das Kilometergeld im Rahmen von Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht, kann es nur bis zu einer Höhe von € 0,42 berücksichtigt werden.

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