Für Unternehmer - Steuern und SV
Für Unternehmer
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Kindermehrbetrag

Voraussetzungen für den Kindermehrbetrag ab 2024 sind:

Ergibt sich eine Einkommensteuer von unter € 700,00 (Wert ab 2024), so wird die Differenz zwischen € 700,00 (Wert ab 2024) und der Einkommensteuer erstattet. Der Betrag erhöht sich für jedes weitere Kind um € 700,00 (Wert ab 2024).

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