Ein Unternehmer, der im Inland sein Unternehmen betreibt und dessen Jahresumsatz € 35.000,00 nicht übersteigt, sind nicht umsatzsteuerpflichtig, können aber auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen (Kleinunternehmer-Regelung). Umsatze aus Hilfsgeschäften und bestimmte steuerfreie Umsätze bleiben bei oben genannter Umsatzgrenze außer Betrachtung.
Unternehmerinnen und Unternehmer, die unterhalb dieser Umsatzgrenze liegen, haben jedoch die Möglichkeit, für die Besteuerung nach den allgemeinen Grundsätzen zu optieren. In diesem Fall müssen Sie Umsatzsteuer in ihren Rechnungen ausweisen und abführen, können im Gegenzug aber auch den Vorsteuerabzug geltend machen.
Die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung ist dann empfehlenswert, wenn keine Vorsteuern anfallen und Leistungen an Letztverbraucher erbracht werden.