Die Lohnsteuer ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Pensionistinnen, Pensionisten) wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer) erhoben. Einbehalten (und an das Finanzamt abgeführt) wird die Lohnsteuer durch die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitgeber im Rahmen der Lohnzahlung.
Der Steuertarif der Lohnsteuer unterscheidet sich – von der begünstigten Besteuerung des 13. und 14. Monatsgehalts abgesehen – nicht von jenem der Einkommensteuer.