Für Unternehmer - Steuern und SV
Für Unternehmer
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Nutzungsdauer

Die Nutzungsdauer ist aus Erfahrungswerten abzuleiten: Betriebs- und Geschäftsausstattung werden z. B. auf 5 bis 10 Jahre verteilt abgeschrieben.

Für manche Anlagegüter (z. B. Gebäude, Pkw) ist die steuerliche Nutzungsdauer zwingend vom Gesetzgeber vorgegeben: So gilt z. B. für ein neues Personenkraftfahrzeug gemäß den Bestimmungen des EStG eine unwiderlegbar vermutete Nutzungsdauer von mindestens acht Jahren.

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