Die Nutzungsdauer ist aus Erfahrungswerten abzuleiten: Betriebs- und Geschäftsausstattung werden z. B. auf 5 bis 10 Jahre verteilt abgeschrieben.
Für manche Anlagegüter (z. B. Gebäude, Pkw) ist die steuerliche Nutzungsdauer zwingend vom Gesetzgeber vorgegeben: So gilt z. B. für ein neues Personenkraftfahrzeug gemäß den Bestimmungen des EStG eine unwiderlegbar vermutete Nutzungsdauer von mindestens acht Jahren.