Für Unternehmer - Steuern und SV
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Pensionistenabsetzbetrag

Dieser steht als Ersatz für den nicht zustehenden Verkehrsabsetzbetrag zu und beträgt € 1.020,00 p. a. (Wert ab 2026).

Dieser Absetzbetrag wird bei Einkommen zwischen € 21.614,00 und € 31.494,00 (Werte 2026) gleichmäßig von € 1.020,00 auf € 0,00 eingeschliffen.

Der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag beträgt € 1.502,00 (Wert ab 2026) p. a., wenn:

Der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag vermindert sich gleichmäßig einschleifend von € 1.502,00 (Wert 2026) auf € 0,00 bei Pensionseinkünften zwischen € 24.616,00 und € 31.494,00 (Werte 2026).

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