Für Unternehmer - Steuern und SV
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Pensionistenabsetzbetrag

Dieser steht als Ersatz für den nicht zustehenden Verkehrsabsetzbetrag zu und beträgt € 954,00 p. a. (Wert ab 2024).

Dieser Absetzbetrag wird bei Einkommen zwischen € 20.233,00 und € 29.482,00 (Werte 2024) gleichmäßig von € 954,00 auf € 0,00 eingeschliffen.

Der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag beträgt € 1.405,00 (Wert ab 2024) p.a., wenn:

Der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag vermindert sich gleichmäßig einschleifend von € 1.405,00 (Wert 2024) auf € 0,00 bei Pensionseinkünften zwischen € 23.043,00 und € 29.482,00 (Werte 2023).

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