Für Unternehmer - Steuern und SV
Für Unternehmer
Für Unternehmer

Rechnung

Formvorschriften für eine Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes

Beachten Sie, dass Rechnungen mit Umsätzen, von denen Sie den Vorsteuerabzug geltend machen möchten, bestimmten Formvorschriften genügen müssen.

Eine Rechnung muss grundsätzlich folgende Angaben enthalten:

  1. Name und Anschrift des liefernden/leistenden und des empfangenden Unternehmers
  2. Menge und Bezeichnung der gelieferten Gegenstände bzw. Art und Umfang der sonstigen Leistung 
  3. Tag der Lieferung oder der sonstigen Leistung oder den Zeitraum, über den sich die sonstige Leistung erstreckt. Bei Lieferungen oder sonstigen Leistungen, die abschnittsweise abgerechnet werden, genügt die Angabe des Abrechnungszeitraumes. Jedoch nur, wenn dieser einen Kalendermonat nicht übersteigt. Das ist zum Beispiel der Fall bei mehrtägigen Übernachtungen in einem Hotel. Hier muss nicht jeder Tag, in dem das Zimmer belegt war, einzeln angegeben werden. Ein Hinweis auf den Zeitraum, in dem der Gast das Zimmer genutzt hat, ist ausreichend.
  4. das Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung und den anzuwendenden Steuersatz 
  5. den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag 
  6. Falls eine Steuerbefreiung besteht oder die Steuerschuld übergeht: ein Hinweis darauf, dass die Lieferung oder sonstige Leistung steuerbefreit ist 
  7. das Ausstellungsdatum 
  8. eine fortlaufende nur einmal vergebene Nummer zur Identifizierung der Rechnung 
  9. die UID-Nummer (UID) des liefernden/leistenden Unternehmers 
  10. die UID-Nummer (UID) des empfangenden Unternehmers, wenn der Rechnungsbruttobetrag € 10.000,00 übersteigt.
  11. Führt ein Unternehmer Leistungen aus, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet (Reverse-Charge), hat er die UID-Nummer des Leistungsempfängers und einen Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld in die Rechnung aufzunehmen.
  12. ein Hinweis auf die Differenzbesteuerung, wenn sie angewendet wird (z. B. Autohandel oder Antiquitätenhändler)

Für sogenannte Kleinbetragsrechnungen, das sind Rechnungen mit einem Gesamtbetrag von höchstens € 400,00, gelten erleichterte Bestimmungen.

Hinweis: Neben den Rechnungsmerkmalen, die das Umsatzsteuergesetz vorschreibt, sind seit 1.1.2016 auch die Vorschriften der Belegerteilungspflicht zu beachten. Die Belegerteilungspflicht gilt grundsätzlich für jeden Unternehmer unabhängig vom Umsatz.

Beispiel: Rechnungsmuster.pdf

Logo von Atikon Atikon Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich Work Work+43 732 611266 0 Fax+43 732 611266 20