Für Unternehmer - Steuern und SV
Für Unternehmer
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Sachbezüge

Erhält eine Arbeitnehmerin bzw. ein Arbeitnehmer von der Arbeitgeberin bzw. vom Arbeitgeber Vorteile zugewendet, die nicht in Geldleistungen bestehen (Sachbezüge), so unterliegen auch diese grundsätzlich der Steuerpflicht. Bestimmte Sachbezüge sind jedoch steuerfrei. Zu den steuerfreien Sachbezügen gehören:

Gesundheitsförderung/Sachzuwendung Jubiläum

Unter den Bereich der Einkommensteuerbefreiungen fällt auch der geldwerte Vorteil aus

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