Zu jenen Leistungen, die nicht unter die Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit fallen und somit steuerfrei sind, gehören u. a. folgende Vorteile der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers:
- Der Wert der unentgeltlich überlassenen Arbeitskleidung
- Durchlaufende Gelder
- Freie oder verbilligte Mahlzeiten und Getränke am Arbeitsplatz in bestimmtem Ausmaß
- Die kostenlose Benützung von Einrichtungen oder Anlagen, welche der Arbeitgeber allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen seiner Arbeitnehmer zur Verfügung stellt (z. B. Erholungs- und Kurheime, Kindergärten, Betriebsbibliotheken, Sportanlagen)
- Die kostenlose Teilnahme an Betriebsveranstaltungen (z. B. Betriebsausflüge, kulturelle Veranstaltungen, Betriebsfeiern) bis zur Höhe von € 365,00