Bestimmte Umsätze sind von der Umsatzsteuer befreit. Man unterscheidet zwischen
- Echter Umsatzsteuerbefreiung
- Unechter Umsatzsteuerbefreiung
Die echte Befreiung bedeutet, dass die Unternehmerin bzw. der Unternehmer für ihre bzw. seine Umsätze keine Umsatzsteuer in Rechnung stellt, ohne für die von ihm erhaltenen Leistungen den Vorsteuerabzug zu verlieren. Zu den echt steuerbefreiten Umsätzen gehören z. B. Exportumsätze.
Unecht befreit sind Umsätze, für die der Unternehmer einerseits keine Umsatzsteuer in Rechnung stellt, für die mit diesen Umsätzen in Zusammenhang stehenden Vorleistungen er aber andererseits den Vorsteuerabzug verliert.