Unternehmerinnen und Unternehmer müssen für alle Lieferungen und Leistungen, die sie im Inland gegen Entgelt im Rahmen ihres Unternehmens erbringen, Umsatzsteuer (USt) entrichten, sofern es sich bei der von ihnen erbrachten Leistung nicht um eine von der Umsatzsteuer befreite Leistung handelt.
Umsatzsteuerpflichtig sind Unternehmer, die unter anderem nicht unter die Kleinunternehmer-Regelung fallen, das heißt, deren Jahresumsatz € 35.000,00 übersteigt. Für diese Unternehmer besteht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Vorsteuerabzug, das ist jene Umsatzsteuer, die sie von anderen Unternehmern in Rechnung gestellt bekommen.