Der Verkehrsabsetzbetrag beträgt € 463,00 (Wert 2024) jährlich. Bei Anspruch auf ein Pendlerpauschale erhöht sich der neue Verkehrsabsetzbetrag auf € 798,00 (Wert 2024), wenn das Einkommen der Steuerpflichtigen bzw. des Steuerpflichtigen € 14.106,00 (Wert 2024) im Kalenderjahr nicht übersteigt. Der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag vermindert sich zwischen einem Einkommen von € 14.106,00 (Wert 2024) und € 15.030,00 (Wert 2024) gleichmäßig einschleifend auf € 463,00 (Wert 2024).
Der Verkehrsabsetzbetrag erhöht sich um € 752,00 (Zuschlag, Wert 2024), wenn das Einkommen € 18.499,00 (Wert 2024) im Kalenderjahr nicht übersteigt. Der Zuschlag vermindert sich zwischen Einkommen von € 18.499,00 und € 28.326,00 (Wert 2024) gleichmäßig einschleifend auf null.
Weitere wichtige Absetzbeträge sind:
Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag (Werte 2024): | |
mit einem Kind | € 572,00 p. a. |
mit zwei Kindern | € 774,00 p. a. |
ab drei Kindern, zusätzlich zum Betrag von € 704,00 je Kind | € 255,00 p. a |
Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag: | bis zu € 1.405,00 p. a. |
Pensionistenabsetzbetrag: | bis zu € 954,00 p. a. |
Familienbonus Plus: | bis zu € 166,68 p. m. |