Für Unternehmer - Steuern und SV
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Verkehrsabsetzbetrag

Der Verkehrsabsetzbetrag beträgt € 463,00 (Wert 2024) jährlich. Bei Anspruch auf ein Pendlerpauschale erhöht sich der neue Verkehrsabsetzbetrag auf € 798,00 (Wert 2024), wenn das Einkommen der Steuerpflichtigen bzw. des Steuerpflichtigen € 14.106,00 (Wert 2024) im Kalenderjahr nicht übersteigt. Der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag vermindert sich zwischen einem Einkommen von € 14.106,00 (Wert 2024) und € 15.030,00 (Wert 2024) gleichmäßig einschleifend auf € 463,00 (Wert 2024).

Der Verkehrsabsetzbetrag erhöht sich um € 752,00 (Zuschlag, Wert 2024), wenn das Einkommen € 18.499,00 (Wert 2024) im Kalenderjahr nicht übersteigt. Der Zuschlag vermindert sich zwischen Einkommen von € 18.499,00 und € 28.326,00 (Wert 2024) gleichmäßig einschleifend auf null.

Weitere wichtige Absetzbeträge sind:

Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag (Werte 2024):
mit einem Kind € 572,00 p. a.
mit zwei Kindern € 774,00 p. a.
ab drei Kindern, zusätzlich zum Betrag von € 704,00 je Kind € 255,00 p. a
Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag: bis zu € 1.405,00 p. a.
Pensionistenabsetzbetrag: bis zu € 954,00 p. a.
Familienbonus Plus: bis zu € 166,68 p. m.
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