Fahrausweise, die für die Beförderung im Personenverkehr ausgegeben werden, und Belege im Reisegepäckverkehr müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Unternehmers, der die Beförderung ausführt
- Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe
- Steuersatz (kann im Eisenbahn-Personenverkehr entfallen)
- Ausstellungsdatum